Neue Gebühren im Bereich Strafregisterbescheinigungen

Paragraphenwürfel vor einer Tastatur

Paragraphenwürfel vor einer Tastatur Bild von kalhh / Pixabay

Seit dem neuen Jahr gelten neue Pauschalgebühren im Bereich Strafregisterbescheinigungen.


So sind für den Antrag auf Ausstellung einer gewöhnlichen Strafregisterbescheinigung € 26,00, zur Beantragung sonstiger Strafregisterbescheinigungen (wie zum Beispiel Kinder- und Jugendfürsorge oder Pflege und Betreuung,...) € 29,00 zu entrichten.


Werden mehrere Arten der Strafregisterbescheinigung beantragt, ist die Gebühr mehrfach zu entrichten.


Bei Beantragung einer Strafregisterbescheinigung mittels ID-Austria reduziert sich die Gebühr jeweils um € 8,00.


Die bestehenden Befreiungen für freiwilliges Engagement und ehrenamtliche Sanitäter:innen bleiben aufrecht.


29.01.2026