E-Card-Fotoregistrierung

E-Card

Grafik einer Chipkarte Bild von Memed_Nurrohmad / Pixabay

Seit 1. Jänner 2020 muss auf jeder neu ausgegebenen E-Card für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Foto aufgebracht werden. 


Wo bekomme ich eine E-Card mit Foto? Was muss ich tun?

Sofern Sie einen österreichischen Personalausweis, Reisepass, Scheckkartenführerschein oder ein Dokument des Fremdenregisters besitzen brauchen Sie nichts weiter zu tun - das im System für diese Dokumente hinterlegte Foto wird zur Ausstellung der neuen E-Card verwendet.

Diese wird Ihnen automatisch zugestellt, bevor die alte Karte ihre Gültigkeit verliert.


Wer ist von oben genannter Regelung ausgenommen und braucht keine E-Card mit Foto?

- Kinder unter 14 Jahren: 

Diese erhalten immer eine E-Card ohne Foto, selbst wenn ein Foto aus einem Dokument verfügbar ist.


- Für Personen ab 70 Jahren bzw. in Pflegestufe 4 bis 7 gilt: 

Ihre E-Card kommt mit Foto, wenn eines aus einem Dokument vorliegt, sonst ohne Foto. 

Sie können jedoch freiwillig ab 1.1.2020 ein Foto für Ihre E-Card bringen – am besten 3 bis 4 Monate vor Ablauf der alten E-card. 

Ein freiwillig abgegebenes Foto löst jedoch keinen vorzeitigen Kartentausch aus. 

Die neue E-card kommt wie gewohnt kurz bevor die alte abläuft.


Sie haben noch kein Foto hinterlegt?

Dann können Sie sich gerne bei uns für die Registrierung melden.

Bitte dazu um telefonische Voranmeldung beim Bürgerservice der Gemeinde Neustift: +43 5226 2210 22.


Bitte zum Termin mitbringen:

  • ein aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate, entsprechend den Passbildkriterien)
  • Ihre alte E-Card, falls Sie eine haben, sonst Ihre Sozialversicherungsnummer
  • einen Staatsbürgerschaftsnachweis (im Original!)
  • einen amtlichen Lichtbildausweis (im Original!)


Allgemeine Informationen zur E-Card erhalten Sie hier:

Infos zur E-Card

  • Quelle: Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebs- und Errichtungsgesellschaft m.b.H. - SVC